Für Seeleute die als Teil der Schiffsbesatzung in der Lage sein müssen in Notfällen ein Überlebensfahrzeug oder Bereitschaftsboote zu Wasser zu lassen, es zu manövrieren und die Verantwortung für das Boot zu übernehmen.
INHALTE:
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
STCW-Übereinkommen 1978 Regel VI/2
Abschnitt A-VI/2 i.V.m. SchOffzAusb V § 7 Nr. 5
- 40 Stunden
- 1 Woche (Montag-Freitag)
- Teilnahmebescheinigung zur Beantragung des Befähigungsnachweises für "Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten" (proficiency in survival craft and rescue boats) beim BSH
Dieses Seminar ist durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zertifiziert und zugelassen.