Basic Safety Training für Passagierschiffe (familiarization training)


Nach STCW 78 -Regel A-VI/1.1 - Vor Einweisung in die Pflichten an Bord müssen alle Personen, die keine Fahrgäste sind und auf einem Seeschiff angestellt oder beschäftigt sind, eine anerkannte Einführungsausbildung in persönlichen Überlebenstechniken erhalten oder unter Berücksichtigung der in Teil B gegebenen Anleitungen ausreichend Informationen und Unterweisung erhalten, damit Sie in der Lage sind:

  1. sich mit anderen Personen an Bord über elementare Sicherheitsangelegenheiten zu verständigen und die Symbole der Sicherheitsinformationen, Zeichen und Warnsignale zu verstehen;
  2. darauf zu reagieren, falls
    • eine Person über Bord geht,
    • Feuer oder Rauch entdeckt wird oder
    • das Siganl für Feuer oder zum verlassen des Schiffes ertönt
  3. Sammel- und Ausbootungsplätze sowie Fluchtwege für Notfälle zu finden;
  4. Rettungswesten aufzufinden und anzulegen;
  5. Alarm zu geben und über Grundkenntnisse des Gebrauchs tragbarer Feuerlöscher zu verfügen;
  6. nach Auftreten eines Unfalls oder einer anderen medizinischen Notsituation unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, ehe eine weitere medizinische Hilfe an Bord angefordert wird und
  7. die feuer- und wetterfesten sowie wasserdichten Türen, die in dem jeweiligen Schiff eingebaut sind, bei denen es sich jedoch nicht um Ladepforten im Schiffskörper handelt, zu schließen und zu öffnen

Siehe auch Richtlinien vom 01.August 1999 über die Einführungsausbildung

Das Zeugniss nach STCW 78 ist beim Einsatz an Bord mitzuführen, um es bei Hafen- bzw. Flaggenstaatenkontrollen vorlegen zu können.

 

Zeugnisse
Das erworbene Zeugnis „Familiarization Training Cource “ für Crews auf Passagierschiffen berechtigt nicht zu weiterführenden Qualifikationen, wie Survival Craft and Rescue Boat / Advanced Fire Fighting STCW 78 Code, A-VI/2 und 3

 

Kursdauer

3 Tage

Privatschule für Schiffssicherheit: Schulen im onlinestreet Branchenbuch für Sassnitz